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SCHUFA-Auskunft kostenlos: Die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO – Schritt für Schritt
Sie haben ein Recht darauf zu erfahren, was über Sie gespeichert ist – kostenlos, so oft es angemessen ist. Wie Sie die Datenkopie anfordern, was drinsteht und wie Sie sie lesen.
Von Johanna Brecht, Redakteurin für Verbraucherfinanzen · 23.8.2026 · 5 Min. Lesezeit
Die meisten Menschen erfahren von ihrem SCHUFA-Eintrag, wenn es zu spät ist: bei der abgelehnten Kontoeröffnung, beim Handyvertrag, beim Vermieter. Dabei hätten sie es vorher wissen können – kostenlos und mit wenigen Minuten Aufwand. Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung gibt Ihnen das Recht auf eine Kopie aller Daten, die ein Unternehmen über Sie speichert. Für die SCHUFA heißt das: jeder Eintrag, jeder Score, jede Anfrage, jeder Empfänger.
Dieser Text zeigt, wie Sie die Datenkopie anfordern, was drinsteht, wie Sie die einzelnen Zeilen lesen – und was Sie mit dem Ergebnis tun.
Datenkopie oder Bonitätsauskunft? Der Unterschied, der Geld spart
Die SCHUFA bietet zwei Dokumente an, die oft verwechselt werden:
| Datenkopie (Art. 15 DSGVO) | Bonitätsauskunft | |
|---|---|---|
| Für wen | für Sie selbst | für Dritte (Vermieter, Vertragspartner) |
| Kosten | kostenlos | kostenpflichtig (derzeit rund 30 Euro) |
| Inhalt | alle Daten, Einträge, Scores, Anfragen, Empfänger | Zertifikat: negative Merkmale ja/nein, ohne Details |
| Zweck | prüfen, berichtigen, löschen lassen | vorzeigen |
Wer wissen will, was gespeichert ist, braucht die Datenkopie. Die Bonitätsauskunft ist ein Vorzeigedokument – nützlich für den Vermieter, nutzlos für die Prüfung Ihrer Einträge. Auf der Website der SCHUFA liegt die kostenpflichtige Variante prominenter; die kostenlose finden Sie unter „Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO“.
Schritt für Schritt zur kostenlosen Datenkopie
- Formular aufrufen. Auf der SCHUFA-Website das Formular „Datenkopie (nach Art. 15 DS-GVO)“ wählen – nicht die Bonitätsauskunft. Alternativ schriftlich per Brief.
- Angaben machen. Name, Geburtsdatum, aktuelle Anschrift, frühere Anschriften der letzten Jahre. Je vollständiger, desto sicherer wird die richtige Person gefunden – Namensgleichheiten führen sonst zu fremden Einträgen in Ihrer Kopie.
- Identität nachweisen. Kopie von Vorder- und Rückseite des Ausweises. Nicht benötigte Angaben (Augenfarbe, Größe) dürfen Sie schwärzen; Name, Geburtsdatum, Anschrift und Gültigkeit müssen lesbar bleiben.
- Absenden und Datum notieren. Die Frist von einem Monat läuft ab Eingang. Kommt nichts, erinnern – schriftlich, mit Bezug auf Art. 12 Abs. 3 DSGVO.
- Kopie prüfen. Zeile für Zeile, nach der Lesehilfe unten. Fremde Einträge, falsche Beträge, fehlende Erledigungsvermerke notieren.
Wer lieber schreibt als klickt, kann diesen Satz verwenden: „Hiermit beantrage ich gemäß Art. 15 DSGVO eine vollständige Kopie der bei Ihnen zu meiner Person gespeicherten Daten, einschließlich der Score-Werte der letzten zwölf Monate, der Empfänger und der Herkunft der Daten." Dazu Name, Geburtsdatum, Anschrift(en), Ausweiskopie, Unterschrift.
Was in der Datenkopie steht – und wie Sie es lesen
Die Datenkopie ist mehrere Seiten lang und wirkt auf den ersten Blick technisch. Sie besteht aus wenigen Blöcken:
Personendaten. Name, Geburtsdatum, Anschriften. Prüfen Sie frühere Adressen: Ein Tippfehler hier ist oft die Ursache für fremde Einträge.
Vertragsdaten (Positivmerkmale). Girokonten, Kreditkarten, Kredite, Mobilfunkverträge – mit Beginn, gegebenenfalls Ende und dem meldenden Unternehmen. Ein laufender Kredit, der pünktlich bedient wird, ist hier ein gutes Zeichen, kein schlechtes.
Negativmerkmale. Die Einträge, um die es geht: offene Forderungen, erledigte Forderungen mit Erledigungsvermerk, titulierte Forderungen, Insolvenz. Zu jedem Eintrag: Datum der Meldung, Betrag, meldendes Unternehmen, gegebenenfalls Erledigungsdatum. Die Löschfrist beginnt mit dem Erledigungsdatum – drei Jahre, in bestimmten Fällen 18 Monate.
Anfragen. Wer hat in den letzten zwölf Monaten Daten über Sie abgefragt? Eine „Anfrage Kreditkonditionen“ ist für andere unsichtbar und beeinflusst den Score nicht; eine „Anfrage Kredit“ ist zehn Tage sichtbar und zählt. Viele Kreditanfragen in kurzer Zeit sind ein Signal, das Sie vermeiden sollten.
Score-Werte. Der Basisscore in Prozent (quartalsweise aktualisiert) und die Branchenscores, die in den letzten zwölf Monaten an Vertragspartner übermittelt wurden – jeweils mit Datum, Empfänger und Ratingstufe. Die genaue Formel veröffentlicht die SCHUFA nicht; welche Merkmale einfließen, schon: Zahlungsverhalten, Anzahl und Art der Verträge, Anfragen, Adresswechsel, Alter der Daten.
Empfänger. An wen Ihre Daten übermittelt wurden. Hier sehen Sie, welche Bank oder welcher Händler tatsächlich nachgefragt hat.
Was Sie nach dem Lesen tun
Die Datenkopie ist kein Ziel, sondern ein Werkzeug. Drei Ergebnisse sind typisch:
- Alles richtig, keine Negativmerkmale. Dann ist der abgelehnte Antrag nicht an der SCHUFA gescheitert, sondern an anderen Kriterien der Bank (Einkommen, Haushaltsrechnung, Anfragehäufung). Das lässt sich klären.
- Einträge, die nicht stimmen oder zu lange stehen. Berichtigung nach Art. 16, Löschung nach Art. 17 DSGVO – mit Belegen, Frist, Einschreiben.
- Berechtigte, offene Einträge. Hier hilft keine Löschung, sondern Erledigung: Ratenvereinbarung, Vergleich, Erledigungsvermerk sichern. Seit 2024 verkürzt Zahlung innerhalb von 100 Tagen nach der Meldung die Löschfrist auf 18 Monate.
Fordern Sie die Datenkopie in angemessenen Abständen erneut an – etwa nach jeder Löschung und einmal im Jahr. Sie ist kostenlos, solange die Anfragen nicht übermäßig häufig sind.
Was FIAON dabei übernimmt
FIAON beschafft die Auskunft mit Ihrer Vollmacht und liest sie nicht nur, sondern zerlegt sie: Jeder Eintrag wird einzeln eingeordnet – berechtigt, bezahlt-aber-nicht-gelöscht, ohne Mahnung gemeldet, falsch – mit Erklärung in Menschensprache und dem nächsten Schritt. Für angreifbare Einträge liegt das Schreiben bereit; FIAON versendet, verfolgt die Frist und holt die Antwort ein. Und es fragt in festen Abständen erneut ab, damit neue Einträge nicht erst beim nächsten abgelehnten Antrag auffallen.
Was nicht geht
- Eine „Sofort-Auskunft“ kostenlos und online ohne Identifizierung. Die SCHUFA muss sicherstellen, dass nur Sie Ihre Daten bekommen – das dauert oder verlangt eine Registrierung.
- Die Datenkopie als Nachweis für den Vermieter. Sie enthält zu viele Details; dafür ist die Bonitätsauskunft gedacht.
- Der Score auf die Nachkommastelle erklären. Die Formel ist Geschäftsgeheimnis. Was sich ändern lässt, sind die Merkmale, die hineinfließen.
Das Wichtigste in drei Sätzen
Die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO ist kostenlos, enthält jeden Eintrag, jede Anfrage und Ihre Score-Werte, und sie kommt innerhalb eines Monats. Wählen Sie bewusst die Datenkopie und nicht die kostenpflichtige Bonitätsauskunft, und prüfen Sie jede Zeile – vor allem Adressen, Erledigungsvermerke und Anfragen. Was falsch ist oder zu lange steht, lässt sich berichtigen oder löschen; was berechtigt ist, erledigen Sie – und fordern die Kopie danach erneut an.
Häufige Fragen
Ist die SCHUFA-Auskunft wirklich kostenlos?
Die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO ist kostenlos – die SCHUFA darf nur bei offensichtlich unbegründeten oder übermäßig häufigen Anfragen eine Gebühr verlangen oder ablehnen. Kostenpflichtig ist die „Bonitätsauskunft“, ein separates Dokument für Vermieter oder Vertragspartner.
Wie lange dauert es, bis die Datenkopie kommt?
Die SCHUFA muss innerhalb eines Monats antworten. In der Praxis kommt die Datenkopie per Post meist nach ein bis drei Wochen; online ist der Zugang bei vorheriger Identifizierung schneller.
Was ist der Unterschied zwischen Datenkopie und Bonitätsauskunft?
Die Datenkopie ist für Sie: alle gespeicherten Daten, alle Einträge, Score-Werte, Anfragen, Empfänger. Die Bonitätsauskunft ist für Dritte: ein Zertifikat, das nur zeigt, ob negative Merkmale vorliegen, ohne Einzelheiten. Für die Prüfung Ihrer Einträge brauchen Sie die Datenkopie.
Steht in der Datenkopie auch mein Score?
Ja. Die Datenkopie enthält den Basisscore und die an Vertragspartner übermittelten Branchenscores der letzten zwölf Monate, jeweils mit Datum. Die genaue Berechnungsformel bleibt Geschäftsgeheimnis der SCHUFA.
Kann FIAON die Datenkopie für mich anfordern?
FIAON beschafft die Auskunft mit Ihrer Vollmacht, liest sie mit Ihnen durch und ordnet jeden Eintrag ein. Den Antrag auf die kostenlose Datenkopie können Sie aber jederzeit auch selbst stellen – dieser Text zeigt, wie.