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Girokonto trotz SCHUFA: Das Basiskonto, auf das Sie ein Recht haben

Ohne Konto kein Gehalt, keine Miete, kein Vertrag. Seit 2016 hat jeder Verbraucher Anspruch auf ein Girokonto – unabhängig von der Bonität. Wie Sie es bekommen, was es kann und was es kostet.

Von Johanna Brecht, Redakteurin für Verbraucherfinanzen · 23.8.2026 · 4 Min. Lesezeit

Ein Konto ist in Deutschland keine Bequemlichkeit, sondern die Voraussetzung für fast alles: Gehalt, Miete, Strom, Handyvertrag, Krankenkasse. Wer nach einem negativen Eintrag ohne Konto dasteht, verliert nicht nur Komfort, sondern den Zugang zum Alltag. Genau deshalb gibt es seit 2016 das Basiskonto – ein Konto mit Rechtsanspruch, unabhängig von der Bonität.

Dieser Text erklärt, wer den Anspruch hat, wie Sie ihn durchsetzen, was das Konto kann und kostet – und wie Sie vom Basiskonto zu einem normalen Konto mit allen Funktionen kommen.

Der Anspruch: Zahlungskontengesetz seit 2016

Das Zahlungskontengesetz (ZKG) setzt eine EU-Richtlinie um. § 31 ZKG verpflichtet jede Bank, die Zahlungskonten für Verbraucher anbietet, auf Antrag ein Basiskonto zu eröffnen – für jeden Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU, ausdrücklich auch für Menschen ohne festen Wohnsitz, Asylsuchende und Geduldete. Die Bonität spielt keine Rolle. Ein negativer SCHUFA-Eintrag ist kein Ablehnungsgrund, ein laufendes Insolvenzverfahren auch nicht.

Ablehnen darf die Bank nur in wenigen, im Gesetz genannten Fällen:

  • Sie haben bereits ein Zahlungskonto bei einer Bank in Deutschland, das Sie nutzen können.
  • Ein früheres Konto bei dieser Bank wurde wegen einer Straftat gegen die Bank oder ihre Mitarbeiter gekündigt.
  • Die Eröffnung würde gegen das Geldwäschegesetz verstoßen (fehlende Identifizierung).
  • Die Bank hat Ihnen in den letzten zwei Jahren ein Basiskonto wegen Zahlungsverzugs bei den Kontogebühren gekündigt.

Alles andere – Eintrag, Score, Schulden, Insolvenz – ist kein Grund.

Was das Basiskonto kann

Das Basiskonto ist ein vollwertiges Girokonto mit den Grundfunktionen: Bareinzahlung und -auszahlung, Überweisungen, Lastschriften, Daueraufträge, Online-Banking, eine Debitkarte (Girocard, bei vielen Banken zusätzlich Debit-Mastercard oder Visa-Debit). Damit zahlen Sie im Laden, online und im Ausland, buchen Hotels und erhalten Gehalt.

Was es nicht hat: einen Dispositionskredit und eine Kreditkarte mit Rahmen. Beides ist Kredit, und Kredit setzt Bonität voraus. Für den Alltag fehlt nichts.

Auf Wunsch lässt sich das Basiskonto als Pfändungsschutzkonto (P-Konto) führen – wichtig, wenn Forderungen tituliert sind. Der Grundfreibetrag ist dann vor Pfändung geschützt.

Was es kostet

Die Gebühren müssen angemessen sein und dürfen nicht über dem liegen, was die Bank für vergleichbare normale Konten verlangt (§ 41 ZKG). Der Bundesgerichtshof hat 2020 Basiskonto-Gebühren von rund 9 Euro im Monat als unangemessen verworfen. Viele Banken bieten das Basiskonto heute kostenlos oder für wenige Euro an; Direktbanken eröffnen Girokonten häufig ohnehin ohne SCHUFA-Abfrage für die Eröffnung – nur für den Dispo wird geprüft.

Vergleichen lohnt sich: Kontoführung, Gebühren für die Karte, Kosten für Bargeld am Automaten, Fremdwährungsgebühr.

Schritt für Schritt zum Konto

  1. Bank auswählen. Jede Bank mit Privatkundengeschäft ist verpflichtet – Sparkasse, Volksbank, Direktbank. Wählen Sie nach Gebühren und danach, ob Sie Filiale oder App bevorzugen.
  2. Antrag auf ein Basiskonto stellen. Die Banken halten ein Formular bereit (Pflicht nach ZKG). Fragen Sie ausdrücklich nach dem „Basiskonto nach dem Zahlungskontengesetz“.
  3. Identifizieren. Ausweis oder Pass; bei fehlenden Papieren genügen bestimmte Ersatzdokumente (Asylsuchende: Ankunftsnachweis).
  4. Zehn Geschäftstage abwarten. So lange darf die Bearbeitung höchstens dauern.
  5. Bei Ablehnung: schriftliche Begründung verlangen. Dann Antrag bei der BaFin auf Verwaltungsverfahren (kostenlos, Formular online) – die BaFin kann die Bank zur Eröffnung verpflichten.
  6. Gehalt und Daueraufträge umstellen. Der Kontowechselservice ist gesetzlich vorgeschrieben; die alte Bank muss mithelfen.

Vom Basiskonto zum normalen Konto

Das Basiskonto ist ein Anfang, kein Endzustand. Wer das Konto einige Monate sauber führt – Gehalt geht ein, keine Rücklastschriften, keine Überziehungsversuche –, kann bei derselben Bank den Wechsel in ein normales Kontomodell beantragen. Viele Banken stimmen zu, weil ein Kunde mit sauberer Historie ein guter Kunde ist. Parallel dazu: die angreifbaren Einträge in der Auskunft löschen lassen. Fallen sie, ist auch ein Dispo oder eine Kreditkarte wieder realistisch.

Was FIAON dabei übernimmt

Jeder FIAON-Kunde eröffnet im Fahrplan ein Girokonto – unabhängig von der Bonität, mit Debitkarte. Parallel beschafft FIAON die Auskunft, ordnet jeden Eintrag ein und bereitet die Schreiben vor, mit denen angreifbare Einträge fallen. Aus Kontoverhalten und Einträgen berechnet FIAON, wann die Kreditkarte realistisch wird – und zeigt den Weg als Meilensteine, nicht als Versprechen.

Was nicht geht

  • Ein Basiskonto mit Dispo. Kredit bleibt Kredit.
  • Zwei Basiskonten. Der Anspruch gilt für ein Zahlungskonto in Deutschland.
  • Eine Bank, die „keine Basiskonten anbietet“. Jede Bank mit Privatkunden-Zahlungskonten ist verpflichtet.
  • Die Ablehnung hinnehmen. Die BaFin prüft jede Ablehnung auf Antrag – kostenlos.

Das Wichtigste in drei Sätzen

Seit 2016 hat jeder Verbraucher in der EU Anspruch auf ein Basiskonto – unabhängig von SCHUFA, Schulden oder Insolvenz; ablehnen darf die Bank nur in wenigen gesetzlich genannten Fällen. Das Konto kann alles, was der Alltag braucht, nur keinen Kredit, und es darf nicht mehr kosten als ein normales Konto. Wer es sauber führt und parallel seine Auskunft in Ordnung bringt, kommt von dort zum normalen Konto – und später zur Karte.

Häufige Fragen

Darf eine Bank mir wegen der SCHUFA ein Konto verweigern?

Ein normales Girokonto ja – ein Basiskonto nicht. Nach § 31 Zahlungskontengesetz muss jede Bank, die Zahlungskonten für Verbraucher anbietet, ein Basiskonto eröffnen. Ablehnen darf sie nur in engen Ausnahmen, etwa wenn Sie bereits ein Zahlungskonto in Deutschland haben oder das frühere Konto wegen Straftaten gekündigt wurde.

Was kann ein Basiskonto – und was nicht?

Ein-/Auszahlungen, Überweisungen, Lastschriften, Daueraufträge, eine Debitkarte (Girocard oder Debit-Mastercard/Visa), Online-Banking. Kein Dispo, keine Kreditkarte mit Rahmen. Für den Alltag reicht es vollständig.

Was kostet ein Basiskonto?

Die Gebühren müssen „angemessen“ sein und dürfen nicht höher liegen als bei vergleichbaren normalen Konten der Bank. Der BGH hat 2020 überhöhte Basiskonto-Gebühren kassiert. Viele Banken bieten das Basiskonto kostenlos oder für wenige Euro im Monat an; einige Direktbanken eröffnen ohnehin Konten ohne SCHUFA-Abfrage für die Kontoeröffnung.

Wie lange dauert die Eröffnung?

Die Bank muss den Antrag innerhalb von zehn Geschäftstagen bearbeiten. Lehnt sie ab, muss sie das schriftlich begründen; dagegen können Sie bei der BaFin ein Verwaltungsverfahren beantragen – kostenlos.

Wird das Basiskonto an die SCHUFA gemeldet?

Die Kontoeröffnung wird wie jedes Girokonto als Vertragsdatum gemeldet – das ist kein Negativmerkmal, sondern ein normales Merkmal. Eine saubere Kontoführung über Monate ist für spätere Anträge ein Pluspunkt.